Finanzierung

Ein Freiwilligendienst im Ausland ist grundsätzlich kostenlos.

Uns ist zuallererst wichtig, dir klar zu machen, dass dein Wunsch, einen Freiwilligendienst im Ausland zu machen, nicht am Geld scheitern wird! Zwar kostet ein Freiwilligendienst eine ganze Menge Geld, aber wir, die Trägerorganisationen werden durch staatliche Förderprogramme unterstützt und übernehmen einen sehr großen Teil der Kosten.

Es kommt einiges an Kosten zusammen.

Wenn du darüber nachdenkst, ist für dich sicher leicht nachvollziehbar, warum Auslandsfreiwilligendienste mit hohen Kosten verbunden sind: die Arbeit durch uns Trägerorganisationen, Kosten für Flüge, Visa, Impfungen, Seminare zur Vor- und Nachbereitung, Unterkunft und Verpflegung vor Ort – da kommt einiges an Kosten zusammen. Hier erfährst du, welche Ausgaben wir als Träger tätigen, welche Förderprogramme es gibt und mit welchen Eigenanteilen du unter Umständen rechnen musst.

Als Freiwillige*r erhältst du von deiner Trägerorganisation ein monatliches Taschengeld während des Aufenthaltes in deinem Einsatzland. In Zusammenarbeit mit der Partnerorganisation im Ausland werden außerdem Unterkunft und Verpflegung im Rahmen des Freiwilligendienstes sichergestellt und finanziert.
Zu den weiteren Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Freiwilligendienst zählen

  • ein oder mehrere Vorbereitungsseminare, inklusive Unterkunft und Verpflegung
  • Reisekosten im Rahmen der Seminare und ins Einsatzland
  • eine Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • ggf. Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Aufenthalt
  • die medizinische Vor- und Nachsorge, z. B. notwendige Impfungen
  • die pädagogische Begleitung durch die Trägerorganisation und eine*n Mentor*in im Gastland
  • Kosten für Reisepass, Visa und die Visabeschaffung
  • ggf. Kosten für die persönliche Ausrüstung (z. B. einen Reiserucksack)

Ein Überblick über die Förderprogramme.

Alle auf dieser Seite vertretenen Trägerorganisationen bieten geförderte Freiwilligendienste an, d. h. wir sind in staatlichen Förderprogrammen anerkannte Organisationen. Dabei wird ein Großteil der Kosten aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Europäischen Union finanziert. Folgende Förderprogramme dienen dazu, einen internationalen Freiwilligendienst in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft zu absolvieren:

  • IJFD: Der Internationale Jugendfreiwilligendienst, kurz IJFD, wurde nach der Abschaffung der Wehrpflicht im Jahr 2011 als internationales Pendant zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Der IJFD ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Wir Trägerorganisationen erhalten über den IJFD eine Förderung in Höhe von maximal 350,- Euro pro Monat pro Freiwilliger*Freiwilligem.
  • weltwärts: weltwärts ist der entwicklungspolitische Freiwilligendienst, der 2008 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen wurde. In diesem Förderprogramm werden bis zu 75% der entstehenden Kosten bei denjenigen Einsatzstellen übernommen, die laut OECD-Liste als Entwicklungsländer angesehen werden. Maximal finanziert weltwärts 620,- Euro pro Monat pro Freiwilliger*Freiwilligem.
  • ESC: Der Europäische Solidaritätskorps ist das neue Förderprogramm der Europäischen Union. Junge Menschen können sich in Projekten im eigenen Land oder im Ausland engagieren. Diese Projekte kommen Menschen in ganz Europa zugute. Das geht z.B. in Freiwilligenprojekten, aber auch in Jobs und Praktika oder in Workcamps. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

In allen Fällen müssen gemeinnützige Trägerorganisationen, wenn sie Fördermittel (Bundesmittel oder Mittel der EU) beantragen, zusätzlich einen bestimmten Eigenbeitrag aufbringen, weil die Zuschüsse nur anteilig gewährt werden; es findet keine Vollfinanzierung statt. Daher werden durch die Förderprogramme nicht die kompletten Kosten gedeckt, welche den Trägern und ihren ausländischen Partnerorganisationen im Rahmen eines internationalen Freiwilligendienstes entstehen.

Wie finanzieren die Träger die Auslandsfreiwilligendienste?

Einige Trägerorganisationen bemühen sich um Drittmittel von Stiftungen, Diözesen oder Landesbehörden. Viele Träger greifen auf Spenden zurück, um den erforderlichen Eigenbeitrag zu finanzieren.
Manche bitten in dem Zusammenhang die Freiwilligen, durch den Aufbau von Unterstützer*innenkreisen einen Beitrag zu leisten. Das ist ein Kreis von Menschen aus Deinem Umfeld, die Dich während des Freiwilligendienstes bewusst fördern wollen, weil sie die Motivation und das Ziel Deines Engagements gut finden. Vielleicht kann z. B. auch deine Familie das Kindergeld, das i. d. R. weiter gezahlt wird, an deine Trägerorganisation spenden. Auch Benefizveranstaltungen von Rückkehrenden können zur Finanzierung der Dienste beitragen.

Die Leistungen, die die Trägerorganisationen übernimmt, um dir einen gelingenden Aufenthalt in deinem Einsatzland zu ermöglichen, können sich je nach Einsatzland, Einsatzstelle oder auch bedingt durch das Förderprogramm unterscheiden. Jede*r von uns kann dich, meistens schon auf der eigenen Website, mit ausführlichen Informationen zum trägereigenen Umgang mit dem Thema Finanzierung versorgen.
Das Einbringen von Spenden, z. B. durch den Aufbau eines Unterstützer*innenkreises, ist niemals verpflichtend, da jedem jungen Menschen der Zugang zu einem Freiwilligendienst offen stehen soll. Allerdings können unsere Freiwilligendienste, die wir als Zivilgesellschaft durchführen, langfristig nur durch Spenden überleben. Aus diesem Grund bitten wir Trägerorganisationen dich im Rahmen der Vorbereitung um eine aktive Mitarbeit an diesem gesamtgesellschaftlich wichtigen, sozialen Anliegen.
Vielleicht stellst du dir den Aufbau eines Unterstützer*innenkreises oder auch die Umsetzung von Aktionen dafür schwierig vor – ist es aber gar nicht. Zum einen kann dich deine Trägerorganisationen mit viel Erfahrungswissen darin begleiten. Gerade ehemalige Freiwillige stellen ihre eigenen Ideen gerne zur Verfügung. Zum anderen hat das europäische Informationsnetzwerk Eurodesk in seiner neuen Broschüre „Unterstützerkreise & Co.“ Hintergrundinformationen, Tipps und Hinweise für junge Menschen zusammengetragen, die die Umsetzung eines Unterstützerkreises vereinfachen sollen. Hier kannst du einen Blick in die Broschüre werfen.
Das Kindergeld wird, wie bereits erwähnt, bei einem geförderten Freiwilligendienst weitergezahlt. Seit dem 1.7.2015 besteht während eines geregelten Freiwilligendiensts im Ausland auch der Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente.

Andere Formate als der geregelte Freiwilligendienst

Neben den geförderten und gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten, bei denen es leider nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen gibt, könnt ihr auch einen nicht geförderten Freiwilligendienst machen. Bei nicht geförderten Freiwilligendiensten tragt ihr die Kosten für euren Auslandsaufenthalt teilweise in Form von Teilnehmendenbeiträgen selbst. Die Kosten, welche von Euch getragen werden müssen, variieren je nach Visagebühren, Entfernung des Gastlandes, Dauer und Träger. Ungeförderte Freiwilligendienste füllen eine Lücke. Sie richten sich primär an Personen, die auf Grund ihres Alters kein Förderprogramm in Anspruch nehmen können. Wenn du an einem ungeregelten Freiwilligendienst interessiert bist, nimm Kontakt zu uns einzelnen Trägerorganisationen auf, und erkundige dich nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen. Beachte, dass bei einem nicht geförderten Freiwilligendienst das Kindergeld nicht unbedingt weitergezahlt wird, da der Bildungsanspruch, den gesetzlich geregelte und geförderte Freiwilligendienste haben, nicht immer erfüllt ist.
Wenn du dich nur für eine kurze Zeit engagieren und reisen willst, könnte auch ein Workcamp oder die Teilnahme an einer internationalen (Jugend-)Begegnung das Richtige für dich sein.